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   BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68   

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BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68 (https://dejure.org/1969,2540)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.1969 - I WB 103.68 (https://dejure.org/1969,2540)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 1969 - I WB 103.68 (https://dejure.org/1969,2540)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68
    Vorgänge "betreffen" den Soldaten in seinem Dienstverhältnis, wenn ein innerer Zusammenhang damit besteht (BVerwGE 12, 296, 300) [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58].

    Ob ein Schriftstück danach als Teil der "Personalakte" anzusehen ist, bestimmt sich nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, unter welcher Bezeichnung und wo es von der Behörde geführt wird (BVerwGE 8, 219 f; 12, 296, 299 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58]; BVerwG ZBR 1965, 215).

    Sie stellen daher auch nicht etwa "Sachakten" dar, d.h. Vorgänge, die besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Soldaten sachlich zu trennenden Zwekken dienen (vgl. BVerwGE 12, 296, 300 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58]; 15, 3, 14 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]BDH 6, 133).

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68
    Die Begriffe "seine vollständigen Personalakten" und "alle ihn betreffenden Vorgänge" in § 29 Abs. 3 SG sind vielmehr eindeutig unbestimmte Rechtsbegriffe; sind ihre Merkmale im gegebenen Fall erfüllt, "betreffen"' also Vorgänge einen Beamten oder Soldaten in seinem Dienstverhältnis, dann müssen die betreffenden Schriftstücke zu den "Personalakten" genommen und muß dem betreffenden Beamten oder Soldaten Einsicht darin gewährt werden (ähnlich BVerwGE 15, 3, 14 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]; vgl. BGH ZBR 1961, 317; Hess. VGH ZBR 1964, 222; Wilhelm ZBR 1967, 97 ff).

    Sie stellen daher auch nicht etwa "Sachakten" dar, d.h. Vorgänge, die besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Soldaten sachlich zu trennenden Zwekken dienen (vgl. BVerwGE 12, 296, 300 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58]; 15, 3, 14 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60]BDH 6, 133).

  • BVerwG, 10.09.1968 - I WB 19.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68
    In die Personalakten des Soldaten gehören nämlich "alle Vorgänge, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse eines Beamten bzw. Soldaten betreffen" (vgl. BDH Beschlüsse vom 6. September 1965 - II (I) VB WB/64 - undvom 7. September 1965 - II (I) WB 17/64 - BVerwG Beschluß vom 10. September 1968 - I WB 19/68.).

    Wie der Senat in seinerEntscheidung vom 10. September 1968 - I WB 19/68 - ausgeführt hat, kann von einem "Ermessensspielraum" der Behörde bei der Entscheidung der Frage, ob sie einen Vorgang als Bestandteil der "Personalakten" betrachten, ihn "zu den Personalakten nehmen" und ob sie Einsicht in diese Akten gewähren will, schon nach dem Wortlaut der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, in denen jeweils von einem "Recht" des Beamten oder Soldaten auf Einsicht und nicht etwa von einem Einsichtgewähren-"Können" der Behörde gesprochen wird, keine Rede sein.

  • BVerwG, 24.02.1965 - VI B 15.64

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Recht auf Einsicht in die

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68
    Ob ein Schriftstück danach als Teil der "Personalakte" anzusehen ist, bestimmt sich nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, unter welcher Bezeichnung und wo es von der Behörde geführt wird (BVerwGE 8, 219 f; 12, 296, 299 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58]; BVerwG ZBR 1965, 215).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 11.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.01.1969 - I WB 103.68
    Ob ein Schriftstück danach als Teil der "Personalakte" anzusehen ist, bestimmt sich nach seinem Inhalt und kann nicht davon abhängen, unter welcher Bezeichnung und wo es von der Behörde geführt wird (BVerwGE 8, 219 f; 12, 296, 299 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58]; BVerwG ZBR 1965, 215).
  • BVerwG, 27.02.1974 - I WB 140.72

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in anderer Zusammenhang ausgesprochen, daß Wertungs- und Eignungslister, insgesamt, selbst wenn der Soldat in ihnen aufgeführt ist, nicht zu seinen Personalakten gehören und ihm deshalb ein Einsichtsrecht in diese Listen nach § 29 Abs. 2 SG nicht zusteht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1969 - I WB 103/68).
  • BVerwG, 18.03.1971 - I WB 131.70

    Rechtsmittel

    In dem in der gleichen Sache ergangenen, dem Antragsteller am 21. Februar 1969 zugestellten Beschluß des erkennenden Senats vom 17. Januar 1969 - I WB 103/68 - wird unter II 4 a auf dieses Schreiben eingegangen.
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